Selbstverständlich nehmen wir uns gerne Zeit für die neuen kleinen Erdenbürger.

Umfangreiche Leistungen:

  • Zahnärztliche Schwangerenberatung
  • Zahnarztbesuch ab dem ersten Zahn
  • Zahnärztliche Beratung und Untersuchung von unter 3-Jährigen mit ihren Eltern
  • Beratung der Eltern (Zahnpflege, Hilfsmittel, Fluoridierung, Ernährung, Verhalten bei Unfällen)
  • Kariesprophylaxe und Vorsorge zur Vermeidung der frühkindlichen Karies
    (auch Early Childhood Karies oder Nuckelflaschenkaries genannt)
  • Betreuung von Zahnunfällen
Zahnpflege
Vom ersten Tag an ist die Mundpflege ein Teil der Körperpflege Ihres Kindes. Seien Sie neugierig! Schauen Sie in den Mund Ihren Kindes! Sie werden in den ersten Lebenswochen beobachten, wie sich aus der weichen Zahnleiste ein breiter und harter Kieferkamm entwickelt. Die Wölbungen, die Sie dann sehen, sind tatsächlich schon die Abdrücke der Milchzahnkronen! Streichen Sie regelmäßig mit Ihrem Finger über den noch zahnlosen Kieferkamm Ihres Babys und gewöhnen Sie es so an die Mundpflege.

Noch bevor Ihr Kind die ersten Zähne bekommt, lassen Sie es mit einer Zahnbürste spielen. Ab etwa dem vierten Monat ist Ihr Kind in der oralen Phase: Es steckt alles in den Mund und macht sich so mit der Welt vertraut. Natürlich darf dabei die Zahnbürste nicht fehlen! Sobald dann die Spitze des ersten Zahnes zu sehen ist, putzen Sie diese mit einer kleinen, weichen Kinderzahnbürste und einem Hauch neutralschmeckender Kinderzahnpasta mit maximal 500 ppm Fluorid von allen Seiten sauber. Das dauert nur wenige Sekunden und ist doch notwendig, damit Ihr Kind in eine zahngesunde und chancenreiche Zukunft geht.

Ab dem Alter von circa zwei Jahren, sollten Sie beginnen, Ihr Kind an eine selbstständige Zahnpflege heranzuführen. Von nun an empfehlen wir zweimal täglich eine erbsengroße Menge fluoridhaltige Kinderzahnpasta zu verwenden. Bedenken Sie aber, dass Sie noch lange dafür verantwortlich sein werden, die Kinderzähne auch wirklich sauber zu halten! Tägliches (Nach-)Putzen durch Sie als Eltern sollte „bis zum Erlernen der flüssigen Schreibschrift“ selbstverständlich sein. In der Regel ist die Motorik Ihres Kindes im Altern zwischen 8-10 Jahren so weit ausgebildet, dass von da an regelmäßige Zahnputzkontrollen durch Sie als Eltern und halbjährlich uns als Zahnärzte ausreichend sind.
Der Alltag mit dem Kind
Egal ob Sie Ihr Baby Stillen oder mit der Flasche ernähren. Ihr Kind braucht nur bei großer Hitze oder Fieber zusätzlich Wasser zum Durstlöschen. Dieses gerne aus einem kleinen Becherchen oder mit dem Löffel und nicht als „Dauernuckelflasche“. Verzichten Sie außerhalb der Hauptmahlzeiten auf Obstsäfte (auch auf verdünnte wie z.B. Apfelschorle), gesüßte Tees oder andere süße Getränke sowie kohlensäurehaltige Getränke. Als Durstlöscher für zwischendurch eignen sich am besten Wasser oder ungesüßte Tees!

Sobald Ihr Kind frei sitzen kann, sollten Sie es aus einem offenen Becher trinken lassen. Es benötigt kein spezielles Trinkgefäß mehr. Eine abwechslungsreiche, ausgewogene und kaufördernde Ernährung ist wesentlich für die Entwicklung des Kauapparates Ihres Kindes. Bieten Sie zwischen den Hauptmahlzeiten rohes Gemüse, Obst und Vollkornprodukte an und sehen Sie Süßigkeiten, salzige Snacks oder auch süße und kohlensäurehaltige Getränke als seltene Ausnahme an.

Soweit als möglich sollten Sie auf Schnuller und andere Nuckel verzichten. Allerdings ist der Schnuller dem Daumenlutschen vorzuziehen, sodass Daumenlutschende Babys und Kleinkinder möglichst schnell auf den Schnuller umgewöhnt werden sollten. Hiermit lassen sich Zungenfehlfunktionen und Zahnfehlstellung gut vorbeugen. So früh wie möglich, spätestens zum zweiten Geburtstag sollte dann der Schnuller abgewöhnt sein.
Besuch beim Zahnarzt
Mit der „U5“ beim Kinderarzt also im sechsten Lebensmonat freuen auch wir uns darauf Ihr Kind das erste Mal bei uns in der Praxis zu sehen. Im Rahmen der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung (FU) stehen Sie als Eltern bei uns noch im Mittelpunkt. Ihr Kind darf sich an das fremde Umfeld gewöhnen, während wir Ihnen gerne in Bezug auf Mundpflege, Zahnentwicklung und Prävention von Frühschäden zur Verfügung stehen. Die weitere Entwicklungen Ihres Kindes begleiten wir als Zahnärzte gerne! Ein Wiedersehen alle sechs Monate – bei Bedarf auch öfter – erlaubt es uns gemeinsam Zahnschäden oder Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden, noch bevor aufwändige Behandlung notwendig wird.

Ab dem sechsten Lebensjahr Ihres Kindes empfehlen wir in Übereinstimmung mit den Krankenkassen eine ausführliche halbjährliche Individualprophylaxe. Hierbei demonstrieren und übern wir mit Ihrem Kind erfolgreiches Zähneputzen und motivieren es seine Zähne wertzuschätzen und zu pflegen. Neben dem erheben des individuellen Mundhygienestatus stehen wir Ihnen und Ihrem Kind rund um das Thema Zahn mit Rat und Tat zur Seite.

Fissuren- und Grübchenversiegelung:
Die Versiegelung ist der präventive also vorbeugende Verschluss der kariesanfälligen Fissuren und Grübchen der Zähne. In diesen Rillen und Vertiefungen sammeln sich oft Bakterien und Speisereste, da dort die Zahnbürste nur schlecht oder gar nicht hinkommt. Hier schafft eine Versiegelung abhilfe. Die aktuelle S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gibt in Ihrer Schlüsselempfehlung an, „dass mit der Fissuren- und Grübchenversiegelung eine Kariesinitiation und -Progression verhindert werden kann.“ (AWMF-Registernummer 083-002) Vor allem die Molaren, die großen Backenzähne weisen oft ein stark fissuren- und grübchenartiges Oberflächenrelief auf, sodass besonders dort die frühzeitige Versiegelung empfehlenswert ist. Aber auch bei Prämolaren oder selten Schneidezähnen treten diese natürlichen Vertiefungen der Zahnoberfläche auf. Hier kann bei Bedarf ebenfalls eine Versiegelung in Betracht gezogen werden. Die Kosten dieser sind dann allerdings nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zu finden und müssten privat getragen werden.